Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer

Seit dem 1. Januar 2009 ersetzt die Abgeltungsteuer die bisherige Kapitalertragssteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken bzw. Kreditinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Berechnung:
Kapitalerträge (Kursgewinne, Zinserträge und Dividenden), die den eingereichten Steuerfreibetrag überschreiten, werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.